Honiggülte Bedeutung

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Honiggülte

Honiggülte Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Honiggülte, plur. die -n, in einigen Gegenden, eine Gülte, d. i. ein Zins, eine jährliche Abgabe, welche in Honig entrichtet wird; da denn diejenigen, welche zu dieser Gülte verpflichtet sind, Honiggelter heißen.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_3_3247
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