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Homogenitätsprinzip

Homogenitätsprinzip Logo #42000 Das Homogenitätsprinzip bedeutet wörtlich Gleichartigkeitsprinzip. Als juristischer Fachausdruck bezeichnet es die Gleichartigkeit der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesländer zur verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Verankert ist das Homogenitätsprinzip in {Art.|28|gg|juris} Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes, wo es ...
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Homogenitätsprinzip

Homogenitätsprinzip Logo #42000[Wirtschaft] - Das Homogenitätsprinzip dient zur Regionenabgrenzung, um Kennziffern statistisch zu ermitteln. Es gibt zwei Verfahren. Das erste Verfahren ist ein „multivariates statistisches Analyseverfahren zur Abgrenzung von homogenen Regionen“ (BATHELT et al 2002:45) oder auch Clustering genannt. Dieses Verfahren wi...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Homogenitätsprinzip_(Wirtschaft)

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Homogenitätsprinzip Logo #42343Gem. Art. 28 I 1 GG müssen die Landesverfassungen jedenfalls in den Grundzügen den Vorgaben und Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips auf Bundesebene in der Auslegung des BVerfG entsprechen.
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