
(lat. [N.]) ist im Mittelalter die förmliche Ergebung des Lehnsmannes in die Gewalt des Lehnsherrn (Handgang). Das h. geht im Spätmittelalter im Lehnseid auf.Mitteis, H., Lehnrecht und Staatsgewalt, 1933, Neudruck 1957, 1972, 27; Diestelkamp, B., Das Lehnrecht der Grafschaft Katzenelnbogen, 1970, 259
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Homagium das, Lehnswesen: der Formalakt, durch den ein Lehnsverhältnis begründet wurde. Dabei verpflichtete das Homagium zu Gehorsam und Diensten; hinzu kam das Gelöbnis des Treueids.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

die Lehnshuldigung des Vasallen gegenüber dem Lehnsherrn.
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https://www.wissen.de//lexikon/homagium
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