[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Holzgrafschaft, plur. die -en, die Würde und das Befugniß, die Gerichtbarkeit, eines Holzgrafen; ohne Plural. Ingleichen der Bezirk, worüber sich dieselbe erstrecket. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_3_3125