Holzerbe Bedeutung

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Holzerbe

Holzerbe Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Holzerbe, des -n, plur. die -n, in einigen Gegenden, besonders Niedersachsens, der eigenthümliche Besitzer eines Holzes oder Gehölzes, oder eines Theiles desselben. Daher die Holzerbschaft, plur. die -en, derjenige Theil eines Gehölzes, welchen man eigenthümlich besitzet S. das Erbe.
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