[Achtung: Schreibweise von 1811] Holzbar, adj. et adv. welches nur im Forstwesen üblich ist. Eine Blöße wieder holzbar machen, sie mit Holz anfliegen lassen, so daß sie zu ihrer Zeit geholzet.; d. i. abgetrieben werden kann. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_3_3083