[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hofjunker, des -s, plur. ut nom. sing ein Junker, d. i. junger Edelmann, welcher unter diesem Titel zur Antwortung eines regierenden Herren bestimmt ist, den Kammerherren nach- den Pagen aber vorgehet, und noch von einem Kammerjunker verschieden ist.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2898
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