[Achtung: Schreibweise von 1811] Hofhörig, adj. et adv. zu einem Herrenhofe gehörig, besonders in Niedersachsen und Westphalen, wo hofhörige Leute, in engerer Bedeutung, eine Art kurmediger Unterthanen, oder solche Leute sind, welche zwar für ihre Personen nicht für Leibeigen gehalten werden können, aber doch von ihrem...
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