[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Hofgut, des -es, plur. die -güter. 1) Ein Gut, oder Landgut, welches einem fürstlichen Hofe gehöret; welches aber am häufigsten ein Kammergut, Domänen-Gut u.s.f. genannt wird. 2) Ein zu einem herrschaftlichen Hofe auf dem Lande gehöriges Gut; im Gegensatze eines Bauergutes. 3) In We... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2885