Hoffähigkeit (französisch droit d`être admis à la cour, englisch right of presentation at court) ist die Voraussetzung, „bei Hof zu verkehren“, also an höfischen Anlässen teilnehmen zu dürfen. Bis zum Ersten Weltkrieg gehörte die Hoffähigkeit zu den begehrtesten sozialen Eigenschaften. Ursprünglich war sie ein Vorrecht des Uradels. .... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Hoffähigkeit