[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Hirtenamt, des -es, plur. inus. das Amt eines Hirten. Besonders im figürlichen Verstande, das Amt eines geistlichen Hirten oder Seelsorgers.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2681

Hirtenamt, im allgemeinen christlichen Sprachgebrauch bildliche Bezeichnung für die spezifische Berufung und Tätigkeit des Seelsorgers; im katholischen Kirchenrecht das kirchliche Lehramt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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