
Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt bei einer BU-Rente in voller Höhe: das 52,5-fache in Höhe von zwei Dritteln: das 70-fache in Höhe von einem Drittel: das 87,5-fache des aktuellen Rentenw...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Hinzuverdienstgrenzen-fuer-die-Berufsu
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