
Lichtung im HinterlandswaldAls Hinterlandswald werden im Rheingau die Waldungen bezeichnet, die im Gegensatz zum Vorderwald außerhalb des Rheingauer Gebücks lagen und nach dem Rheingauer Weistum von 1324 als Landallmende dem Generalhaingericht des Rheingaus unterstanden. Der Hinterlandswald war anders als der Vorderwald nicht auf die Rheingauer ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Hinterlandswald
Keine exakte Übereinkunft gefunden.