[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Heurecht, des -es, plur. inus. das Recht, das auf einer Wiese wachsende Gras zu Heu zu machen. Eine Wiese hat Heurecht, wenn sie nur so lange gehäget werden darf, bis sie gemähet und das Heu eingebracht worden. Im Gegensatze des Gartenrechtes.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2219
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