
Das Herbergsrecht steht in den europäischen Staaten des Mittelalters für das Recht der geistlichen und weltlichen Herrscher und ihrer Beamten, auf Reisen beherbergt, befördert und verpflegt zu werden. Gegenstück zum Herbergsrecht ist die Gastungspflicht. Aus praktischen Gründen wurde dieses Recht, das im Grunde alle Untertanen betraf, vor all...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Herbergsrecht
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