[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Achthalber, des -s, plur. ut nom. sing. eigentlich, eine Größe von sieben und einer halben andern Größe; ein Nahme, welcher in Preußen den Brandenburgischen und Sächsischen Zweygroschenstücken gegeben wird, weil sie 71/2 Preußische Groschen machen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1112