
Die Heirats- oder Aussteuerversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, die von einem Versorger, i. A. dem Vater, als Versicherungsnehmer für eine Tochter, die Begünstigte, abgeschlossen wird. Bei Heiratsversicherungen gelten vielfach folgende Bestimmungen – selbstredend können diese von den hier dargestellten in Detail...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Heiratsversicherung

Siehe Aussteuerversicherung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257
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