
Heiratsbüreaus , Anstalten, welche sich gewerbsmäßig mit der Vermittelung von Heiraten zwischen einander fremden Personen auf Grund von Annoncierungen etc. gegen Zahlung fester Summen oder von Prozenten des eingebrachten Vermögens etc. befassen. Vgl. Adreßbüreaus.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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