
Besonderen Schutzvorschriften unterliegen Heimarbeiter und Hausgewerbebetreibende im Sinne des Heimarbeitsgesetzes vom 14.3.1951 sowie Personen, die wegen ihrer Schutzbedürftigkeit den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind. Allgemein verbindliche Mindestentgelte sind zur Sicherung angemessener Entgelte laut Heimarbeiterschutz vo...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/h/heimarbeiterschutz.php
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