
Hehlerrecht (oder Hehlerprivileg, neuzeitl. Wortschöpfung; zu mhd. heln, = verbergen, verstecken; helaere = Hehler; mhd. losunge, loesunge = Einlösungsrecht). Im HMA. galt für jüdische Händler der Rechtsgrundsatz, dass einer, der gestohlenes Gut käuflich erworben oder als Pfand genommen hatte, diese...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.