[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Hausehre, plur. inus. 1) Die Ehre des Hauses, oder der häuslichen Gesellschaft. Die Hausehre retten. Im Schwabenspiegel heißt es Kap. 279 (nicht 157, wie es bey dem Frisch heißt) Den... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1243