[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hausbesitzer, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Hausbesitzerinn, plur. die -en, der eigenthümliche Besitzer eines Hauses, ein Hausgesessener; zum Unterschiede von Miethleuten. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1228
Eine natürliche oder juristische Person, die Besitzrechte an einem → Haus genießt. Siehe → Hausbesitz. Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm