
Wer hauptberuflich eine selbständige Tätigkeit ausübt, ist nicht krankenversicherungspflichtig. Hauptberuflich ist eine selbständige Tätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt...
Gefunden auf
https://www.financescout24.de/wissen
Keine exakte Übereinkunft gefunden.