[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Handsiegel, des -s, plur. ut nom. sing das Privat-Siegel eines regierenden Herren, dessen er sich in eigenhändigen und Handschreiben bedienet; zum Unterschiede von dem Kanzelleysiegel. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_674