
I. Der objektive sittl. Gehalt eines Tuns hängt weitgehend von dessen naturgemäßer Wirkung (auf die es seiner Beschaffenheit nach hinzielt) ab (effectus od. finis naturalis; finis operis = Werkziel; vgl. Qualifizierung des sittl. Aktes). Diese Wirkung ist zwar vom Kern (der Substanz, dem Objekt) der Handlung selbst dem physischen Be...
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https://stjosef.at/morallexikon/handlung.htm
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