
ist im deutschen Mittelalter das Handzeichen und das vielleicht damit bezeichnete Stammgut.Köbler, WAS; Homeyer, C., Über die Heimat nach altdeutschem Recht, Abh. d. Akad. d. Wiss. Berlin 1852
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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