
Handelsfrau (Kauffrau), eine Frauensperson, welche gewerbsmäßig Handelsgeschäfte treibt. Eine verheiratete Frau bedarf hierzu der Einwilligung des Ehemanns, welche als erteilt angesehen wird, wenn die Ehefrau mit Wissen und ohne Einspruch des Mannes Handelsgeschäfte betreibt. Die H. hat im Handelsbetrieb alle Rechte und Pflichten eines Kaufmann...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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