[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Halftergeld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, dasjenige Trinkgeld, welches der Käufer eines Pferdes dem Knechte des Verkäufers zu reichen verbunden ist; Nieders. Haltergeld, im... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_411
Halftergeld (Strick-, Zaumgeld), die früher beim Viehhandel übliche Draufgabe, welche als Bestärkungsmittel des abgeschlossenen Vertrags gegeben wurde. Beim Pferdehandel erhält der Knecht oder Diener des Verkäufers noch jetzt vom Käufer das übliche Trinkgeld. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html