
Der Haftungsrücklass oder auch Haftrücklass ist im österreichischen Recht eine Sicherstellung für den Fall, dass der Auftragnehmer die ihm aus der Gewährleistung oder aus dem Titel des Schadenersatzes obliegenden Pflichten nicht erfüllt. Dabei findet der Begriff Haftrücklass im Bauträgervertragsgesetz Verwendung. Im Bundesvergabegesetz wir...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Haftrücklass
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