
... So ermächtigte § 20 Abs. 4 KWG-E die Kreditunternehmen zum Abschluß von Habenzinsenabkommen (HZA), d. h. zu Absprachen über die Verzinsung von Einlagen. H. G. Koppensteiner: Habenzinsen- und Wettbewerbsabkommen, in: Schriftenreihe der Österreichischen Bankwissenschaftlichen Gesellschaft, Heft LVI, 1981, S 134-148
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