(Hochschulrahmengesetz) `Das HRG beschreibt die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens und Hochschulrechts, an denen sich die Rechtsvorschriften der Länder (Landeshochschulgesetze, Rechtsverordnungen) zu orientieren haben.†œ (Fischer-Hochschullexikon). Das HRG wurde im August 1998 durch eine umfassende Novelle geändert, die das Zie... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42767