
Gutgewicht, beim Handelskauf Vergütung für Gewichtsverluste, die durch das Auspacken oder Sortieren der Waren entstehen.
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Gutgewicht , dem Käufer, in der Regel dem Kleinhändler von dem Großhändler zugestandener Gewichtsvorteil, um jenen für das Einwiegen zu entschädigen, beträgt gewöhnlich 1 oder ½ Proz., findet meist bei feuchten und unreinen Waren statt, welche starkem Decalo (Abgang) unterworfen sind. Wie für gewogene, so kann das G. auch für gemessene u...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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