[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gunstbrief, des -es, plur. die -e, in einigen Gegenden und Fällen, eine schriftliche Erlaubniß eines Obern, ein Consens-Brief. In der Oberlausitz ist es in manchen Gerichten von einem jeden... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3513