
Grundurteil ist in § 304 ZPO geregelt. Es ist von der Art her ein Zwischenurteil. Bei einem Grundurteil wird über den Grund des geltend gemachten Anspruchs entschieden (§ 304 ZPO, § 111 VwGO, § 130 SGG, § 99 FGO). Es entscheidet bei einer Zahlungsklage darüber, ob überhaupt ein Anspruch auf Zahlung besteht. Erst in einem darauf folgenden B...
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Grundurteil, Prozessrecht: ein Zwischenurteil, das in einem Rechtsstreit ergehen kann, in dem der eingeklagte Anspruch sowohl seinem Grund (besteht überhaupt ein Anspruch?) als auch seinem Betrag nach (wenn ja, wie viel?) streitig ist. Das Gericht entscheidet im Grundurteil vorab nur über den Grund ...
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