
Die Grundstücksverkehrsordnung (GVO) regelt offene Vermögensfragen in den in Artikel 3 des Einigungsvertrages bezeichneten Gebieten (neue Bundesländer) in Bezug auf Rechtsgeschäfte, die Immobilien betreffen. Die Grundstücksverkehrsordnung war zunächst als Verordnung erlassen worden, mit ihrer Neufassung erlangte sie dann (»echte«) Gesetzes...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Grundstücksverkehrsordnung
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