
Im jährlich erscheinenden Grundstücksmarktbericht werden gem. § 193 (3) BauGB in Verbindung mit §§ 12 und 13 der Gutachterausschussverordnung Nordrhein Westfalen werden die allgemeinen Daten wie Geld-, Flächenumsätze sowie Marktteilnehmer und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten veröffentlicht.
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