
Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. == Rechtsbegriff == === Deutschland === In Deutschland ist der Begriff Grundstück nicht gesetzlich definiert (fehlende Legaldefinition) und wird umgangssprachlich vielfältig benutzt. Der juristische Begriff weicht hiervon ab. Der...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundstück
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Grundstück, des -es, plur. die -e. 1) Bey einigen neuern Schriftstellern, wie das vorige, die einfachen Theile zu bezeichnen, woraus die Körper bestehen. Noch mehr aber, 2) ein unbewegliches...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3408

Eingegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch geführt wird. Das Grundstück ist eine 'unbewegliche Sache'. Es kann aus einem oder mehreren so genannten Flurstücken bestehen. Während umgangssprachlich eine Wiese oder ein Wald als Grundstück bezeichnet wird, ...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

Grundstück Die Bodenfläche, die durch dem öffentlichen Verkehr dienende Wege und Plätze, durch Gewässer, Mauern, Zäune oder in anderer Weise abgegrenzt ist, die für sich eine getrennte wirtschaftliche Einheit bildet, wenn sich diese auf einer nach der Nummer 1 abgegrenzten Bodenfläche befindet, die als Standort einer Endstelle dient, die si...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40006

Im Sinne von RE Immobilien nur der Grund und Boden und nicht auch die darauf errichteten Gebäude. Grundstücke sind Bestandteile einer Wirtschaftseinheit.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Festbegrenzter Teil der Bodenfläche, mit oder ohne Bauten. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch zählt neben den Liegenschaften auch Miteigentumsanteile (einschliesslich Stockwerkeigentum), Bergwerke oder selbständige und dauernde Rechte (z.B. das Baurecht) zu den Grundstücken (Art. 943 ZGB).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40180

Nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes bildet jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein Grundstück. Es wird zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden. Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Bebaubarkeit eines Grundstücks: Zulässigkeit von Bauvorhaben Grundstück Immobilie, im Sinne des BGB und der Grundbuchordnung ein (bebauter oder unbebauter) räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer besonderen Nummer gebucht ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Grundstück Immobilie, in den Bau- und Bodengesetzen die eine wirtschaftliche Einheit bildenden Bodenflächen (Grundstück im wirtschaftlichen Sinn, zum Teil bestehend aus mehreren Grundstücken im Rechtssinn).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Das Grundstück ist der äußerlich erkennbar abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/lokal/42735

engl.: Piece of land, property Themengebiet: Bewertung Liegenschaftswesen Planung Bedeutung: Ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Unterschiedlich interpretiert: rechtlich, wirtschaftlich, vermessungstechnisch u.a.1. (Sachenrecht:) Ein auf der Erdoberfl...
Gefunden auf
https://www.geoinformatik.uni-rostock.de/einzel.asp?ID=719765875

Räumlich exakt abgetrennter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts eingetragen ist. Die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Gebäude gehören zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks.
Gefunden auf
https://www.interhyp.de/lexikon-grundstueck.html

= Grundstück
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/en.premises.php

Grundstück (Immobilie, Liegenschaft, lat. Fundus, Praedium), ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, welcher ein selbständiges Eigentumsobjekt bildet; eine unbewegliche Sache im Gegensatz zur beweglichen oder Mobilie (Fahrhabe). Heutzutage werden die besonders abgegrenzten, versteinten und in die Grundkataster und Grundbücher als selbständige...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Im Sinne des bundesdeutschen Sachenrechts ein vermessenes bzw. abgegrenztes Landstück, das auf einem eigenen Grundbuchblatt oder im Bestandsverzeichnis unter eigener Nummer auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt eingetragen ist. Nach deutschem Rechtsverständnis zählen zum Grundstück auch Dinge, die nicht von ihm getrennt werden können, oh...
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm

genau begrenzter Teil der Erdoberfläche. Alle an einem Grundstück bestehenden Rechte, wie Eigentum, Erbbaurecht, Vorkaufsrecht, Hypothek, Grundschuld usw., müssen im Grundbuch eingetragen werden, um gegen Dritte zu wirken. – Nach schweizerischem Recht gelten als Grundstücke auch die in das Grundbuch aufgenommenen d...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/grundstueck
Keine exakte Übereinkunft gefunden.