
Die Grundrechtsmündigkeit ist die Fähigkeit des Grundrechtsträgers, seine Grundrechte selbst oder durch einen bestellten Vertreter geltend machen zu können. Die Grundrechtsmündigkeit hat demnach vor allem Bedeutung in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und tritt dort an die Stelle der im BVerfGG nicht geregelten Prozessfähigkeit. Feh...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechtsmündigkeit

Fähigkeit einer Person, ein Grundrecht, dessen Träger sie ist (Grundrechtsfähigkeit), in möglichen Konfliktsituationen entsprechend ihrer Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit ausüben zu können. Problematisch kann in diesem Zusammenhang sein, ob sich nichtgeschäftsfähige natürliche Personen im Rahme...
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