[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Grundfeste, plur. die -n. 1) Der Grund eines Gebäudes, worauf dessen Festigkeit beruhet, in der höhern Schreibart. In dem gemeinen Sprachgebrauche ist es nicht mehr üblich, außer daß es noch bey... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3348