
Grundbuchverfügung (GBV) ist die Kurzbezeichnung für die Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung. Sie wurde am 24. Januar 1995 bekanntgemacht und regelt in 114 Paragraphen und 12 Anlagen das Aussehen und den Inhalt von Grundbüchern. Geregelt werden u. a. die Größe der Grundbuchbezirke, die äußere Form des Grundbuch, die Anlage von...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuchverfügung
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