
Eine Grundakte (auch Stammakte genannt) ist eine speziell angelegte Akte parallel zum Grundbuch. Sie enthält alle Urkunden und Dokumente, die mit einem dazugehörigen Grundbuch eines bestimmten Grundstückes in Verbindung steht (§ 10, 12 GBO; § 24 GBO). Die Urkunden, auf deren Grundlage Änderungen im Grundbuch vorgenommen werden, müssen gemä...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundakte

(§ 12 GBO). Für jedes Grundbuch wird eine Grundakte geführt. Sie enthält alle Urkunden, die sich auf Grundbucheintragungen beziehen.
Gefunden auf
https://www.architektur-lexikon.de/cms/architekturlexikon-g/grundakte.html

Für jedes Grundbuch wird eine Grundakte geführt. Sie enthält alle Urkunden, die sich auf Grundbucheintragungen beziehen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/lokal/42735
Keine exakte Übereinkunft gefunden.