
Als Grüneintrag wird, insbesondere im Bauordnungsrecht, eine von einer Behörde handschriftlich oder durch Stempel mit grüner Farbe vorgenommene Eintragung in Antragsunterlagen bezeichnet. Behörden bedienen sich des Grüneintrags in solchen Genehmigungsverfahren, in denen vom Antragsteller selbst eingereichte Unterlagen Bestandteil einer durch ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Grüneintrag
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