Der Übernehmer (neuer Gläubiger) von Orderpapieren wird als Indossatar oder auch 'Giratar' bezeichnet. Siehe hierzu auch > Indossatar. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42133
Der Übernehmer (neuer Gläubiger) von Orderpapieren wird als Indossatar oder auch 'Giratar' bezeichnet. Siehe hierzu auch Indossatar. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42219