
ist das Einstehen des Veräußerers einer Sache für den Fall, dass ein Dritter von dem Erwerber die Sache herausverlangt. Im römischen Recht erhält der Erwerber aus der (lat. [F.]) mancipatio das Recht, in einem solchen Fall den Veräußerer als seinen (lat. [M.]) auctor zu prozessualer Beistandschaft zu veranlassen, um die Sache gegen den Dritt...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gewährschaft, plur. inus. die Gewähr, d. i die Bürgschaft für die Wahrheit oder Sicherheit einer Sache; ein größten Theils veraltetes Wort, wofür die Gewähr üblicher ist, siehe dasselbe. Nieders Waarsch...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1883

Gewährschaft (Gewährleistung), die Haftbarkeit, welche durch Gesetz oder Vertrag für jemand gegenüber einer andern Person begründet ist; auch das zu Gewährende, z. B. die Summe, welche ein Geschäfts- oder Rechnungsführer aus der Geschäfts- oder Kassenführung abzugewähren hat (Gewährschaftssoll). Bei dem Kauf und bei der sonstigen ûberg...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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