
Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind. Das Gewohnheitsrecht ist im Allgemeinen gleichberechtigt mit dem geschriebenen Recht der Gesetzestexte. Ein Beispie...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht

ist das durch langdauernde Übung in der Überzeugung, damit recht zu handeln, von dem Beteiligten geschaffene Recht. Vermutlich erwachsen die ersten Rechtssätze allgemein aus Gewohnheiten und entsteht erst zusätzlich hierzu die bewusste Setzung von Recht durch Gesetz. In Rom wird in der Spätantike neben der kaiserlichen Konstitution auch die vo...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Verbindliches Recht, welches nicht aufgrund eines formellen hoheitlichen Verfahrens entstanden ist. Gewohnheitsrecht entsteht nur unter engen Voraussetzungen. Der Rechtssatz muss: in einer Rechtsordnung über einen lang andauernden Zeitraum tatsächlich angewandt worden sein als rechtmä&s...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

Gewohnheitsrecht, das Recht, das durch stetige, von Rechtsüberzeugung getragene ûbung innerhalb einer Rechtsgemeinschaft entstanden ist, im Unterschied zum gesetzten, in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren erlassenen Recht. Gewohnheitsrecht spielte besonders in älteren Kulturstufen eine Rolle, a...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gewohnheitsrecht , im weitern Sinn s. v. w. ungeschriebenes Recht oder der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche ohne das ausdrückliche Gebot der gesetzgebenden Gewalt bestehen; im engern, eigentlichen Sinn aber die Gesamtheit solcher Rechtsnormen, welche unmittelbar in dem Bewußtsein eines ganzen Volkes leben und darum als direkt aus dessen ...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

entsteht auf Grund einer lang dauernden Übung, in welcher die allgemeine Überzeugung von dem Bestehen eines entsprechenden Rechtssatzes zum Ausdruck gelangt. Hierdurch unterscheidet sich das G. von der Volkssitte und dem Geschäftsgebrauch, die nur für die Auslegung von Willenserklärungen in Betracht...
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

anerkannte Rechtsquelle neben dem (staatlich) gesetzten Recht. Es beruht auf langer praktischer Übung der betreffenden rechtlich erheblichen Verhaltensweisen in der Überzeugung, dass diese Recht seien. Das Gewohnheitsrecht ist besonders in den weithin nicht kodifizierten Rechtsgebieten wie Völkerrecht und Verwaltungsrecht, im angloamerikanischen...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/gewohnheitsrecht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.