[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gewissensruhe, plur. car. die Ruhe des Gewissens, d. i. die Überzeugung von der Übereinstimmung seiner Handlungen und seines ganzen Zustandes mit dem göttlichen Gesetze. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1982