
Eine Gewinnzusage ist nach {§|661a|bgb|juris} des deutschen BGB eine Mitteilung eines Unternehmers an einen Verbraucher, die nach ihrer Gestaltung den Eindruck erweckt, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen. == Grundsätzliche Durchsetzbarkeit == Das besondere einer Gewinnzusage im Sinne des {§|661a|bgb|juris} BGB gegenüber sonstigen Gewinn...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnzusage

Ankündigung einer unentgeltlichen Leistung durch einen Unternehmer an einen Verbraucher. Ein Unternehmer, der durch Zusendung einer Mitteilung an einen Verbraucher den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, muss den Preis auch leisten. Das bestimmt § 661a des B&u...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon
Keine exakte Übereinkunft gefunden.