
Absicht, sich und nicht nur einem Dritten aus der wiederholten Begehung bestimmter Straftaten eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und Erheblichkeit zu schaffen, unabhängig davon, ob diese Absicht realisiert werden konnte.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte werden nach KWG gewerbsmässig betrieb en, wenn der Betrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber sie mit der Absicht der Gewinnerzielung verfolgt. Ist Gewerbsmässigkeit nicht gegeben, gilt das Kriterium des Erfordernisses eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb es.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gewerbsmaessigkeit/gewerbsmaessigk

das Verhalten eines Täters, der strafbare Handlungen in der Absicht begeht, sich durch wiederholte Begehung eine Einnahmequelle zu verschaffen; die Gewerbsmäßigkeit ist zu unterscheiden von der Geschäftsmäßigkeit und Gewohnheitsmäßigkeit.
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https://www.wissen.de//lexikon/gewerbsmaessigkeit
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