[Achtung: Schreibweise von 1811] Gewaltthätig, -er, -ste, adj. et adv. mit unbefugter Anwendung der überlegenen Gewalt, darin gegründet. Ein gewaltthätiges Verfahren. Ein gewaltthätiger Einfall in eines andern Land Nieders. baldadig, von b...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1899
Keine exakte Übereinkunft gefunden.