
(Text von 1910) Zeuge
1). Gewährsmann
2). Ein
Gewährsmann wird derjenige genannt, der für die Wahrheit einer Sache einsteht, bez. auf dessen Ausspruch hin eine Sache als wahr angenommen wird. Ein
Zeuge ist der, welcher bei einer Begebenheit zugegen war und daher imstande ist, wahrheitsgemäß aus eigener ...
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